Fitness
1. Leistungsumfang: Das Abonnement berechtigt zur Nutzung sämtlicher Angebote der Judo-Schule im Bereich Fitness; Kursänderungen bleiben vorbehalten.
2. Abonnementsgebühr: Die Abonnementsgebühr ist im Voraus zu bezahlen.
3. Kündigung: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist.
4. Vertragsverlängerung: Ohne rechtzeitige schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Abonnementsdauer.
5. Ferien: Die Judo-Schule bleibt während den Sommerschulferien während 3 Wochen und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Abonnementsgebühr wird nicht reduziert. Ferientrainings werden im Rahmen der Möglichkeiten und nach Interesse angeboten.
6. Versäumte Stunden: Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden; die Abonnementsgebühr wird nicht zurückerstattet.
7. Unfallversichg./Haftung: Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Judo-Schule. Jede Haftung wird abgelehnt.
Kampfsport
1. Kursgeld: Das Kursgeld ist vierteljährlich (für 3 Monate) im Voraus zu bezahlen.
2. Versäumte Stunden: Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden; das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
3. Kurseinteilung: Die Kurseinteilung wird von der Judo-Schule vorgenommen, allfällige Änderungen bleiben vorbehalten.
4. Ferien: Die Judo-Schule ist während den Sommerferien während 5 Wochen und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Kinderkurse fallen in allen Schulferien aus. Es erfolgt keine Reduktion des Kursgeldes. Nach Möglichkeit und Nachfrage werden Ferientrainings durchgeführt.
5. Kündigung: Der Vertrag kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6. Unfallversichg./Haftung: Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Judo-Schule. Jede Haftung wird abgelehnt.
