Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Kampfsport

1. Kursgeld: Das Kursgeld ist vierteljährlich (für 3 Monate) im Voraus innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei nicht fristgerecht bezahlten Rechnungen können Mahngebühren in Höhe von 20 Franken erhoben werden.

2. Versäumte Stunden: Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden; das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

3. Kurseinteilung: Die Kurseinteilung wird von der Judoschule vorgenommen, allfällige Änderungen bleiben vorbehalten.

4. Ferien: Die gesamte Judoschule ist während den Sommerferien während 5 Wochen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Es finden keine Kurse statt. Während den Schulferien finden keine Kinderkurse statt. Es erfolgt keine Reduktion des Kursgeldes.

5. Kündigung: Der Vertrag kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Quartalsende (31. August, 30. November, 28. Februar, 31. Mai) bei der Schulleitung gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

6. Unfallversicherung/Haftung: Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Judoschule. Jede Haftung wird abgelehnt.

 

Regensdorf, April 2017


Fitness / Aerobic / Krafttraining

1. Leistungsumfang: Die Fitness-/Aerobic-Abonnements berechtigen zur Nutzung sämtlicher Angebote der Judoschule im Bereich Fitness inklusive des Kraftraums. Die Krafttrainingsabonnements berechtigen zur Benutzung des Kraftraums von Montag bis Freitag 7.00 - 22.00 und Samstags von 7.00 bis 18.00. Kursänderungen bleiben vorbehalten. Bei vorübergehenden zeitlichen Einschränkungen der Leistungen, namentlich bei saisonal bedingten oder durch bauliche Aktivitäten verursachten Einschränkungen, und bei Kürzungen und Anpassungen der Angebotspalette besteht kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

2. Abonnementsgebühr: Die Abonnementsgebühr ist im Voraus innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei nicht fristgerecht bezahlten Rechnungen können Mahngebühren in Höhe von 10 Franken erhoben werden.

3. Kündigung: Eine Kündigung muss schriftlich an die Schulleitung erfolgen, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Abonnements.

4. Vertragsverlängerung: Ohne rechtzeitige schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Abonnementsdauer.

5. Ferien: Die gesamte Judoschule, inklusive Kraftraum, bleibt während den Sommerschulferien während 3 Wochen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Abonnementsgebühr wird nicht reduziert. Ferientrainings werden im Rahmen der Möglichkeiten und nach Interesse angeboten.

6. Versäumte Stunden: Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden; die Abonnementsgebühr wird nicht zurückerstattet. 

7. Unfallversicherung/Haftung: Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Judoschule. Jede Haftung wird abgelehnt.

 

Regensdorf, April 2017


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Verweise und Links

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Regensdorf, Februar 2010.